Bundestagswahl
Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung für Briefwahlunterlagen, ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, der Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15 Uhr.
Wenn jemand wegen nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann,
kann ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragen.
Sollte einem Wahlberechtigten der beantragte Wahlschein nicht zugegangen sein oder verloren gegangen sein und er dies glaubhaft versichert, kann er am Samstag, den 22.02.2025,
in der Zeit von 11 – 12 Uhr im Bürgerbüro der Gemeinde Steffenberg, Bauhofstr. 1, 35239 Steffenberg, einen neuen Wahlschein erhalten