Informationen und Voraussetzungen zur Bestellung von Brennholz für das Jahr 2025
Die Brennholzbestellung (Brennholz in langer Form) muss bis spätestens 15.12.2024 bei der Gemeindeverwaltung Steffenberg schriftlich vorliegen. Dies ist ein verbindlicher Termin und muss unbedingt eingehalten werden. Spätere Bestellungen werden nicht mehr angenommen.
Die Preise für das Brennholz betragen, gerückt am Waldweg, bei einer Mindestabnahme von 5 fm und einer Höchstabnahme von 10 fm für
Buchen-/Eichenbrennholz 80 €/fm
Fichte 55 €/fm
Wir machen darauf aufmerksam, dass
- das Brennholz in langer Form nicht immer am gewünschten Ort und in vollem Bestellumfang zur Verfügung gestellt werden kann. Die zur Verfügung gestellten Mengen an Brennholz in langer Form sind abhängig vom genehmigten Hauungsplan.
- es aus praktischen, forstlichen und wirtschaftlichen Gründen oftmals unumgänglich ist, einzelne Brennholz-Lose innerhalb der jeweiligen Holzarten (Laubhölzer bzw. Nadelhölzer) zu mischen, wobei die Beimischung der nicht bestellten Brennholzart bis zu maximal 50 % betragen kann.
- das Brennholz ausschließlich nur von Einwohner/Innen der Gemeinde Steffenberg bestellt werden kann, die zum Zeitpunkt der Bestellung den Hauptwohnsitz in Steffenberg haben. Der Anspruch der Bestellung erlischt, wenn die Personen bei Zuteilung des Brennholzes verzogen oder verstorben sind.
- die Abgabe des Brennholzes ohne Gewähr erfolgt.
- das Brennholz ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Die gewerbliche Nutzung des Brennholzes, sowie der Weiterverkauf an Dritte ist untersagt.
- für die Aufarbeitung des Holzes ein Motorsägenlehrgang nachzuweisen und in Fotokopie dieser Bestellung beizufügen ist (sollte der Nachweis bereits erbracht worden sein, ist dies nicht mehr erforderlich).
- der Feuerstättenbescheid vorzulegen ist.
- die Zuteilung der Polter entsprechend der Auflistung des Nummernbuches erfolgt, der Kauf ist verbindlich und ein Umtausch ausgeschlossen.
- es gegebenenfalls dazu kommen kann, dass die eingehenden Bestellmengen unsere Einschlagmöglichkeiten übersteigen. Sollte dieser Fall eintreten, behalten wir uns vor, durchgängig eine entsprechende Reduzierung bei jeder einzelnen Brennholzzuteilung vorzunehmen.
- die Bereitstellung des Brennholzes, bis zum zeitigen Frühjahr 2025 abgeschlossen sein soll. Wir bitten zu berücksichtigen, dass es durch ungünstige Witterungsverhältnisse zu gewissen zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Kann ein Besteller, aus verschiedenen Gründen, das ihm zugeteilte Brennholz oder Teile davon nach erfolgter Zuteilung nicht abnehmen, ist es von ihm komplett zurückzugeben. Ein Ersatz dieses Holzes durch die Bereitstellung eines anderen Brennholz-Loses erfolgt seitens der Gemeinde Steffenberg in diesem Fall nicht. Bereits gezahltes Holzgeld wird selbstverständlich erstattet.
- der Brennholzbetrag vor Aushändigung des Holzzettels im Vorfeld zu bezahlen ist. Ist das Holz bezahlt, geht die Gefahr des Diebstahls an den Eigentümer über. Das Holz ist aus Gründen der Überwachung der Holzabfuhr (um Diebstahl vorzubeugen) und aus Gründen des Naturschutzes und der Rücksichtnahme auf die Jagdausübung binnen 6 Wochen abzufahren. Die Vorgabe ist bindend und keine Empfehlung.
Jede/r Besteller/in erkennt mit Abgabe ihrer/seiner Bestellung die vorgenannten Bedingungen des gemeindlichen Brennholzverkaufs uneingeschränkt an.
Steffenberg, den 31.10.2024